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zu Politik und Recht
Eugen David
Vor einem Jahr, am 23. September 2020, hat die EU-Kommission ein europäisches Gesetzgebungsverfahren betreffend die EU-Aussengrenzen eingeleitet.
Zuständig für den Erlass des Gesetzes sind gemeinsam das EU-Parlament und der EU-Ministerrat.
Nach dem vorgeschlagenen Gesetzesentwurf [COM(2020) 612] soll an den EU-Aussengrenzen für alle Drittstaatsangehörigen, welche die üblichen Einreisvoraussetzungen nicht erfüllen, ein gesundheits- und ausländerpolizeiliches Screening mit Erfassung biometrischer Daten eingeführt werden.
Der Gesetzesentwurf betrifft den Schengenraum, dem die Schweiz 2008 als assoziiertes Mitglied beigetreten ist.
Die Flughäfen in Zürich, Genf und Basel befinden sich an der europäischen Aussengrenze.
Dort wird das Screening nach europäischen Regeln stattfinden, wenn der europäische Gesetzgeber das Screening-Gesetz erlässt.
Die Schweiz hat sich mit dem Schengenabkommen zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet (Art. 2 Abs. 3 und Art. 7 SAA).
Da die Schweiz weder im EU-Parlament noch im EU-Ministerrat vertreten ist, hat sie zu den entsprechenden europäischen Gesetzen nichts zu sagen, obwohl sie für alle Einwohner der Schweiz gelten.
Die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten haben nach dem Vertrag von Lissabon das Recht, innert zwei Monaten einen EU-Gesetzesentwurf zu behandeln und – gegebenenfalls – geltend zu machen, er verletze das in der EU anwendbare Subsidiaritätsprinzip, worüber dann der EU-Gesetzgeber entscheiden muss.
Das eidgenössische Parlament hat keine Möglichkeit, sich im EU-Gesetzgebungsverfahren zu neuem europäischem Recht zu äussern, das später in der Schweiz gilt.
Ist ein in der Schweiz anwendbares EU-Gesetz erlassen ist, haben die eidgenössischen Räte und das Volk im Referendumsverfahren lediglich die Möglichkeit, am Ende des Verfahrens die Zustimmung zur bundesrätlichen Notifizierung zu verweigern.
Tun sie dies, hat die Schweiz nach der Guillotine-Klausel im Assoziierungsabkommen den Schengen- und Dublin-Raum zu verlassen, mit allen damit verbundenen Konsequenzen (Art. 7 Abs. 4 SAA i. V. m. Art. 14 Abs. 2 DAA5).
Am 8. Oktober 2021, ein Jahr nach der Publikation des Vorschlags der EU-Kommission und nachdem das Anhörungsverfahren in der EU längst abgeschlossen war, teilte FDP-BR Keller-Sutter der schweizerischen Öffentlichkeit mit, die Schweiz habe sich für das Screening an der EU-Aussengrenze ausgesprochen.
Es handle sich dabei um eine Priorität der Schweiz. Die Erklärung erfolgte im Anschluss an eine Sitzung des Schengen-Ministerrats, zu welcher das EJPD als Beobachter eingeladen war.
Weder das eidgenössische Parlament, noch der Bundesrat hatten sich bis zu diesem Zeitpunkt mit der neuen europäischen Gesetzesvorlage befasst und verbindliche Entscheide betreffend die Übernahme des neuen EU-Rechts getroffen.
Eine öffentliche Debatte hat nicht stattgefunden – wie stets beim Erlass von europäischem Recht, das von der Bundesverwaltung übernommen und später in der Schweiz angewendet wird.
Die Erklärung des EJPD, es handle sich beim Screening um eine Priorität der Schweiz hat keine demokratische Grundlage, weder direkt-demokratisch, noch repräsentativ-demokratisch.
Sie will den Eindruck erwecken, die Schweiz sei am europäischen Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Was nicht zutrifft.
In der EU stösst der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission auf Widerstand, weil die EU-Länder am Mittelmeer für sich einen erhöhten Migrationsdruck befürchten und die Visegrád-Staaten jede Übernahme von anerkannten Flüchtlingen ablehnen.
Darüber informiert das EJPD nicht. Über das Pro und Contra im europäischen Gesetzgebungsprozess betreffend Gesetze, die später in der Schweiz gelten, informieren die zuständigen Behörden praktisch nie.
Die FDP/SVP-Koalition im Bundesrat bezeichnet diese Methode der laufenden Übernahme europäischer Gesetze durch Verwaltung und Exekutive, bei welcher der demokratische Gesetzgeber umspielt wird, als bilateralen „Königsweg“ der Schweiz.
Eine Beteiligung der Schweiz an den demokratisch gewählten EU-Organen, welche das in der Schweiz geltende europäische Recht erlassen, ist für die SVP/FDP-Koalition ein nationalistisches Tabu, über das auch in zehn Jahren nicht gesprochen werden darf.
Man kann für oder gegen das Screening an den europäischen Aussengrenzen sein.
Jedenfalls handelt es um erheblich polizeiliche Eingriffe an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel, welche die Schweiz direkt betreffen und in den einzelnen Regelungen im Land der Direkten Demokratie zumindest einer repräsentativ-demokratischen Grundlage bedürften.
Davon hält unsere aktuelle Regierung nichts.
Die SVP/FDP-Koalition im Bundesrat ist – wie FDP BR Keller-Sutter erklärt - prioritär am Ausbau des Überwachungsstaates interessiert.
Da die EU-Kommission bis dato die Äquivalenz der neuen schweizerischen Datenschutzgesetzge-bung – die erst 2023 in Kraft treten soll – noch nicht bestätigt hat, könnte das erwünschte Screening am Flughafen noch in eine Sackgasse laufen.
Wie Vieles im Bilateralismus.
10.10.2021