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zu Politik und Recht

Eugen David

Neues im USA-Mexico-Canada-Freihandelsabkommen (USMCA)
Auswirkungen auf die Freihandelspraxis der Schweiz



USA, Mexico und Kanada haben das North American Free Trade Agreement (NAFTA) revidiert. Voraussichtlich wird das neue Abkommen, unter dem Kürzel USMCA, ab 2020 angewendet. Das geänderte Abkommen enthält zum grossen Teil dieselben Regeln wie NAFTA.

In einigen Positionen übernimmt es Bestimmungen aus dem Trans-Pacific-Partnership Abkommen (TPP), an welchem sich die Trump-Administration seit Januar 2017 nicht mehr beteiligt.

Das TPP vom Februar 2016 ist noch nicht Kraft, da die Ratifizierung von mindestens 50% der beteiligten Länder noch aussteht.

Voraussichtlich werden einige Neuigkeiten im USMCA die internationale Freihandelspraxis beeinflussen, auch künftige Freihandelsabkommen der Schweiz.



Abwehr von chinesischen Importen

Artikel 32.10 USMCA sieht vor, dass jedes der beteiligten Länder (USA, Mexico, Kanada) das Abkommen mit einer Frist von 6 Monaten kündigen kann, wenn ein Vertragspartner Freihandelsabkommen mit „Nonmarket Economies“ abschliesst.

Die Klausel richtet sich insbesondere gegen Freihandelsabkommen mit China.

Rechtlich hat sie nur deklaratorische Bedeutung, da das USMCA, wie bereits das NAFTA, ohne Grundangabe jederzeit von jedem Beteiligten mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden kann.

Politisch ist die Klausel indessen ein unüberhörbares Signal an die EU und andere Länder – wie die Schweiz, die an einem Freihandelsabkommen mit den USA interessiert sind.

„Nonmarket Economies“ sollen aus den globalen Handelsbeziehungen gedrängt werden.


Verschärfte Ursprungsregeln und
neue Lohnvorschriften für die Autoindustrie

Zollfreiheit für Autos, die im Gebiet von USMCA verkauft werden, gilt nur dann, wenn mindesten 75% der Komponenten ihren Ursprung in Nordamerika haben. Unter NAFTA betrug die Limite noch 62.5%.

Auto-Hersteller im Gebiet von USMCA werden verpflichtet, ab 2023 einen Mindestlohn von 16$ pro Stunde zu bezahlen, wenn sie die Zollfreiheit innerhalb dem Gebiet von USMCA in Anspruch nehmen wollen. Die Bedingung muss für 40-45% der Produktion erfüllt sein.

Diese Regeln sollen einerseits die Arbeitsplätze der Autoindustrie in Nordamerika schützen, anderseits werden die Konsumenten in Nordamerika und der Autoexport aus Nordamerika mit höheren Autopreisen belastet.

Aus dem TTP wurde die Bestimmung übernommen, wonach bei Verletzung von Arbeitnehmerschutz-Regeln durch einen Vertragspartner der andere Vertragspartner Sanktionsmassnahmen treffen kann.

Abzuwarten bleibt der Einfluss dieser Regeln auf die Investitionen der Autohersteller. Bleiben sie Mexico, USA und Kanada oder verschieben sie Investitionen in den asiatischen Raum? Ein Anreiz besteht, da China weltweit den grössten Automarkt hat, der immer noch am Wachsen ist, während die Automärkte in Nordamerika weitgehend gesättigt sind.


Geistiges Eigentum (IP, Intellectual Property)
Online-Handel

Die Schutzdauer des Urheberrechts im Gebiet des USMCA wird von 50 auf 70 Jahre ausgedehnt, der Patentschutz im Pharmasektor wird von acht auf zehn Jahre ausgedehnt.

Online-Konzerne (vor allem aus den USA) haften nicht für Inhalte, welche ihre Benutzer auf die Plattformen stellen, auch wenn die so publizierten Inhalte das Urheberrecht Dritter verletzen.


Investitionsschutz

Das NAFTA-Abkommen enthält Investitionsschutzvorschriften. Danach konnten Firmen gegen die Staaten klagen, insbesondere wegen neuer Umwelt- und Gesundheitsvorschriften, wenn diese die Rendite der getätigten Investitionen beeinträchtigten.

Nach dem neuen USMCA Abkommen ist dies nicht mehr möglich. D.h. ausländische Investoren, meist grosse Konzerne, haben sich an neue Vorschriften der beteiligten Staaten zu halten, auch dann wenn sie die Rendite ihrer Investitionen beeinträchtigen.


Nationale Sicherheit

Die bereits im NAFTA-Abkommen enthaltene Regel, wonach die beteiligten Staaten aus Gründen der nationalen Sicherheit zum Schutz der inländischen Produktion Zölle auf Waren erheben können, die für die nationale Sicherheit von Bedeutung sind, wird unverändert ins USMCA übernommen.

Mit dieser Ausnahmeklausel begründet die Trump-Administration unter NAFTA neue Zölle für Stahl und Aluminium.

Die Schweiz schliesst mit derselben Begründung Landwirtschaftsprodukte aus Freihandelsabkommen aus.


Befristung des USMCA (Sunset-Klausel)

Die USA wollten das USMCA ursprünglich auf fünf Jahre befristen. Vereinbart wurde nun eine Befristung auf sechzehn Jahre.

Das Abkommen erlischt ohne weiteres nach sechzehn Jahren, wenn sich die Vertragsparteien nicht auf eine Verlängerung verständigen (Sunset-Klausel).


Auswirkungen auf die Freihandelspraxis der Schweiz
China

Am 1. Juli 2014 trat das Freihandelsabkommen Schweiz-China in Kraft. Mit dem USMCA machen die USA deutlich, dass sie Abkommen des potentiellen Vertragspartners mit „Nonmarket Economies“ nicht akzeptieren.

Darauf zu hoffen, die weitgehend staatlich gelenkte chinesische Wirtschaft werde sich in eine Marktwirtschaft nach westlichem Muster wandeln, ist eine Illusion. Die Kommunistische Partei Chinas würde ihr Machtmonopol verlieren.

Für die Schweiz spielte es bisher keine Rolle, ob der Vertragspartner eine Marktwirtschaft nach westlich Muster betreibt oder eben – wie China - eine weitgehend autoritär staatlich kontrollierte und gelenkte Wirtschaftsordnung hat.

Ob sich die Ablehnung der „Nonmarket Economies“ nach USMCA international durchsetzt, hängt wohl massgeblich vom Ergebnis der laufenden Verhandlungen zwischen EU und USA ab. Darauf hat die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied keinen Einfluss.

Arbeitnehmerschutz, Umweltschutz, Geistiges Eigentum

Bisher hat die Schweiz verbindliche Arbeitnehmerschutz-Regeln in Freihandelsabkommen stets abgelehnt. Ausserdem stützte die Schweiz im Interesse ihrer Konzerne den Investitionsschutz gegen Änderungen von Gesundheits- und Umweltvorschriften. Das USMCA könnte eine längst fällige Neuorientierung auslösen.

Der Wegfall des bisherigen Investitionsschutzes gegen neue Gesundheits- und Umweltvorschriften, der bis anhin von den USA im Interesse ihrer Konzerne vehement bekämpft worden ist, wird den Weg für ein Transatlantisches Freihandelsabkommen EU-USA wieder öffnen.

In Europa hatte besonders das Klagerecht der Konzerne gegen neue Gesundheits- und Umweltvorschriften mit Recht Proteste ausgelöst.

Der Haftungsausschluss für Internet-Plattformen schützt die US-Onlinekonzerne. Er steht im Widerspruch zur aktuellen EU-Urheberrechtsreform. Danach sind Online-Konzerne verpflichtet, bei fehlender Lizenz urheberrechtlich geschützte Inhalte von ihrer Plattform auszuschliessen.

Angesichts der Dominanz der US-Onlinekonzerne ist voraussehbar, dass hier ein Hauptstreitpunkt für ein künftiges Abkommen EU-USA zu erwarten ist. Die Schweiz wird sich kaum dem europäischen Standard entziehen können und ist daher mitbetroffen.

Sunset

Die Einführung von Sunset-Klauseln in Freihandelsverträgen im Sinne einer neuen Praxis wäre für die Schweiz fatal. Man denke nur an das Freihandelsabkommen EU-CH. Enthielte es eine Sunset-Klausel, wäre der Handlungsspielraum der Schweiz minim.

Mit der sog. Selbstbestimmungs-Initiative wollen die Schweizer Rechtsnationalen eine Art unilaterale Sunset-Klausel in die Bundesverfassung einfügen. Darauf würden die Vertragspartner der Schweiz wohl mit einer Sunset-Klausel in den Verträgen reagieren.

Das Untergraben des internationalen Vertragsrechts im Sinne der Rechtsnationalen gibt den Grossstaaten mehr Macht und drängt Kleinstaaten – wie die Schweiz – in aussichtslose Verhandlungspositionen. Ein verantwortungsloses Vorhaben.

10.10.2018

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