Ansichten
zu Politik und Recht
Eugen David
Die US-Behörden haben in den letzten Jahren Milliardenbussen gegen Schweizer Grossbanken ausgefällt:
Im Gang sind Untersuchungen gegen die UBS und die CS wegen Manipulationen im Devisenhandel zulasten der Kunden.
Mit weiteren Milliardenbussen ist zu rechnen.
Aufgeschreckt durch amerikanische Untersuchungen wurde und wird die schweizerische Aufsichtsbehörde für die Banken, die Finma, jeweils aktiv.
So stellte sie in ihren Berichten vom Februar 2009, Dezember 2012 und Mai 2014 jeweils nachträglich schwere Verletzungen des schweizerischen Bankengesetzes fest.
Im gleichen Zug lässt die Finma regelmässig verlauten, sie habe keine Hinweise gefunden, wonach das Topmanagement vom Fehlverhalten, dass zu den Milliardenbussen führte, etwas gewusst habe.
Die Finma hat den gesetzlichen Auftrag die Gläubiger und Anleger zu schützen. Ausserdem soll sie die Funktionsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes und dessen Reputation gewährleisten.
Wären weder in New York noch in London Untersuchungen in Gang gekommen, wäre in der Schweiz nichts passiert.
In keinem der gravierenden Fälle ist die Finma zuerst eingeschritten, obwohl sie die Grossbanken direkt beaufsichtigt und das tägliche Geschäftsgebaren à fonds kennen müsste.
An führender Stelle der Finma sassen und sitzen ehemalige Mitglieder des Topmanagements der Grossbanken.
Leitende Mitarbeiter der Finma wechseln ins Topmanagement der Finanzbranche. Dass die Finma das Topmanagement der Grossbanken jeweils von jeder Verantwortung frei spricht, erstaunt angesichts der personellen Verflechtungen nicht.
Es erklärt auch, weshalb immer neue Fälle gravierenden Fehlverhaltens auftauchen. Die Gewinnmöglichkeiten aus den Manipulationen sind zu gross und zu bonusrelevant.
Das Topmanagement geht regelmässig das Risiko ein, im Wissen und aus der Erfahrung, dass es mit keinen persönlich treffenden Sanktionen der Finma rechnen muss.
Das Versagen der staatlichen Aufsichtsbehörde fällt auf die Politik zurück, die dieses Versagen toleriert. Finanzdepartement und Bundesrat sind für die Finma zuständig.
Sie hätten dafür zu sorgen, dass die Behörde ihren gesetzlichen Pflichten nachkommt. Nämlich: Gläubiger und Anleger vor Missbräuchen zu schützen und das Topmanagement bei Fehlverhalten zur Verantwortung zu ziehen.
28.04.2014