Ansichten
zu Politik und Recht

Eugen David

Kollektiver Absolutismus - Demokratie und Rechtsstaat

Neuerdings ist die NZZ der Meinung, in der Volksdemokratie schweizerischer Prägung stehe es der Mehrheit frei, individuelle Grundrechte mittels Volksinitiativen auszuschalten.

Die kollektive Macht der Mehrheit über den Einzelnen oder über Minderheiten darf danach durchaus schrankenlos, willkürlich und absolut sein. Man solle bitte nicht mit juristischen “Grundprinzipien“ diese Macht einschränken wollen. Notfalls müsse man die EMRK kündigen, um lästige Bindungen der Schweiz an die Grundrechte und den Rechtsstaat los zu werden.

So tönt es sonst aus der fundamentalen rechtsnationalen Ecke. Überlegungen in diesem Sinne sind nun auch in der NZZ-Redaktion angekommen.

Jeder Staatsmacht müssen Grenzen gesetzt werden, auch der demokratisch verfassten. Sonst gibt es keine Freiheit. Diese Erkenntnis aus der Aufklärung droht offenbar verschüttet zu werden.

Bewährtes Instrument für die Wahrung der Freiheit ist die Gewaltentrennung und gegenseitige Kontrolle der Staatsgewalten. Die Ansicht, in der Schweiz brauche es dieses Instrument nicht, ist weit verbreitet. Dementsprechend wird eine Kontrolle von Initiativen darauf hin, ob sie Grundrechte verletzen, abgelehnt.

Eingriffe in Grundrechte bleiben Eingriffe, ob sie von einem Autokraten oder von einer Volksmehrheit ausgehen. Und sie sind so oder anders geeignet, die persönliche Freiheit der einzelnen Menschen oder von Minderheiten zu beseitigen.

Mit Mehrheit beschlossene Eingriffe in Leib und Leben, Bewegungsfreiheit, Familie, Gesinnung, Privatsphäre, Eigentum usw. mögen durchaus besser legitimiert sein, aber sie sind niemals absolut und schlechthin gerechtfertigt.

Daher ist es richtig, Volksinitiativen und Bundesgesetze durch ein oberstes Verfassungsgericht daraufhin überprüfen zu lassen, ob sich die geltend gemachten Interessen für gravierende Eingriffe in die Grundrechte Einzelner oder von Minderheiten hinreichend rechtfertigen lassen. Das ist nichts anderes als Gewaltentrennung zum Schutz der Freiheit.

Dabei spielen bewährte Rechtsstaatsgrundsätze wie das Verhältnismässigkeitsprinzip, das Gesetzmässigkeitsprinzip, das Willkür- und das Rückwirkungsverbot eine zentrale Rolle.

Wer diese beseitigen will, zählt zu den Feinden der Freiheit.

10.06.2014

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