Ansichten
zu Politik und Recht

Eugen David

Frustration im Bilateralismus

Bilateralismus bedeutet Übernahme des europäischen Rechts unter gleichzeitigem Verzicht auf eine Mitgestaltung des übernommenen Rechts.

Mit den bilateralen Verträgen hat die Schweiz die Regeln über die Personenfreizügigkeit in der EU übernommen. Nach diesen Regeln haben

  • Schweizerinnen und Schweizer das Recht, sich in jedem EU-Land aufzuhalten, wenn sie dort als Angestellte oder Selbständige erwerbstätig sind.
  • EU-Angehörige das Recht, sich in der Schweiz aufzuhalten, wenn sie hier als Angestellte oder Selbständige erwerbstätig sind.

Die Diskussion in den Schweizer Medien legt den Schluss nahe, dass nur sehr wenige Schweizerinnen und Schweizer an einer Erwerbstätigkeit in der EU interessiert sind. Anderseits besteht ein grosses Interesse, den EU-Angehörigen den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt zu erschweren oder zu verunmöglichen.

Da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, hat sie keine Möglichkeiten von aussen eine Abänderung der EU-Regeln über die Personenfreizügigkeit zu bewirken. Freigestellt bleibt ihr selbstverständlich eine Kündigung der Bilateralen Verträge. Damit würden die Personenfreizügigkeit und die anderen Freizügigkeiten nach den Bilateralen im Wa-renverkehr, im Land- und Luftverkehr, im Kapitalverkehr etc. dahinfallen.

Die Rechtsnationalen behaupten, dass dies für die Schweiz nur von Vorteil wäre. Der Bilateralismus, den sie früher selbst als Königsweg initiert und politisch verkauft haben, sei keine Lösung für die Zukunft der Schweiz. Richtig sei der souveräne nationale Alleingang.

Hauptinteressenten am Bilateralismus waren in den neunziger Jahren Banken und Versicherungen. Sie übten dementsprechend starken Einfluss auf die Politik aus. Das eu-ropäische Recht sollte vom schweizerischen Finanzmarkt ferngehalten werden. Die sich aus dem Bankgeheimnis ergebenden, üppig sprudelnden Einnahmequellen durften unter keinen Umständen gefährdet werden.

Da ein wesentlicher Teil der Schweizer Steuererträge auch aus diesen Quellen stammten, war die Berner Politik mit im Boot. Es lag auf der Hand: mit einem EU-Beitritt müsste das Huhn geschlachtet werden, das die goldenen Eier legt.

Auch ohne EU-Beitritt wird nun – nur 10 Jahre später - das Huhn geschlachtet: das Ende das Bankgeheimnisses ist absehbar. Ursache des Endes ist allerdings nicht das europäische Recht, sondern das Fiskalinteresse der USA. Die Fixierung auf die „Gefahr EU“ seit der EWR-Abstimmung hatte zur Folge, dass sich der Tsunami aus den USA im blinden Fleck von Finanzplatz und Berner Politik entwickeln konnte.

Landesregierung und Bankenplatz wähnten sich in einem sicheren Bunker: dem souveränen nationalen Schweizer Finanzplatz-Recht. Daran würden sich alle die Zähne ausbeissen, meinten die damaligen Finanzminister. Eine fatale Fehleinschätzung der Lage – wie wir heute alle wissen.

Die heutige Finanzministerin hat eine 180-Grad-Wendung vollzogen und wirbt für eine schnelle Einführung des automatischen Informationsaustausches und des EU-Finanzmarkrechts. Das kann man gut oder schlecht finden, jedenfalls ist der ursprüng-liche Hauptgrund für den Bilateralismus dahingefallen. Bedenklich ist, dass die Lösung dem Land von aussen aufgezwungen wird. Die Regierung hat ihre früher mit vehement vertretenen Positionen geräumt, ohne zu erklären, weshalb sich das Landesinteresse plötzlich geändert hat. Wo bleibt der Nutzen des Bilateralismus heute?

Er lässt die Schweiz in einer Alles-oder-Nichts-Position. Die ursprünglich vorteilhafte Möglichkeit aus dem europäischen Recht nur das auszuwählen, was der Schweiz wirtschaftliche Vorteile bringt und alles andere abzuwehren, schwindet von Tag zu Tag schneller. Die bevorstehende Übernahme des europäischen Finanzmarktrechts ist nur ein Beispiel, die Bindung des Schweizer Frankens an den Euro ein anderes.

Unter diesen Auspizien ist die Übernahme des europäischen Rechts ohne Mitwirkung am Rechtsetzungsprozess für einen demokratischen Rechtsstaat kein Königsweg, sondern eine Zumutung.

Wenn die Schweizerische Bevölkerung tatsächlich – wie es im Falle der Personenfreizügigkeit nach der veröffentlichten Meinung der Fall zu sein scheint - einen Nutzen des europäischen Rechts für unser Land nicht erkennen kann, ist der nationale Alleingang der Weg der Wahl und nicht der Bilateralismus. Der Test würde zeigen, ob die von den Rechtsnationalen versprochenen Vorteile und Gewinne einer Abkoppelung vom euro-päischen Recht eintreten.

Ist die Stimmungslage aber jetzt oder in Zukunft eine andere und wird, über alles gerechnet, die Beteiligung am europäischen Recht von der Bevölkerungsmehrheit als nützlich für die Zukunft des Landes betrachtet, so gibt es keinen Grund, weshalb sich die Schweiz nicht vollwertig in den europäischen Gesetzgebungsgremien beteiligen sollte. Im Gegenteil – die Nichtbeteiligung würde die Schweiz zu einer fremdbestimmten Kolonie machen.

Der frustrierende Popanz Bilateralismus aber kann, so oder so, ohne Schaden beiseite geschafft werden.

29.11.2013

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